Am 26. März 2019 sind es zehn Jahre, dass in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft getreten ist. Zu diesem Anlass war letzten Samstag, den 30. März 2019, die Arbeitsgemeinschaft „Selbst Aktiv“ der SPD Unterfranken mit einem Informationsstand an der Wegegabelung vom Park Schöntal in Aschaffenburg vertreten.
Dieser Informationsstand hatte das Ziel die Bevölkerung über die UN- Behindertenrechtskonvention und somit über die Menschenrechte zu informieren. Denn viele Menschen wissen nicht, dass die UN-BRK ein Menschenrecht ist. „Es ist wichtig, dass man über Menschenrechte und die UN-BRK spricht. Es darf nicht tabuisiert werden.“ so die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv, Cristina Lange. „Viele von unseren Mitbürgern sind selbst betroffen. Eine Beeinträchtigung oder Behinderung kann sehr schnell unser Leben verändern. Die wenigsten Menschen werden mit einer Behinderung geboren, die meisten Fälle sind eingetreten im Laufe des Lebens, sei es wegen einer Krankheit oder einen Unfall.“
Es war ein langer Weg, den die UN-Behindertenrechtskonvention bis heute gemacht hat. Im Jahr 2006 verabschiedete sie die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Bis dahin hatten Experten an der Ausformulierung schon fünf Jahre gearbeitet. Zwischen den Experten waren viele Menschen mit verschiedenen Behinderungen und internationale Interessensverbände vertreten.
Im Jahr 2009 ratifizierte Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention und erkannte sie als für sich bindend an. Es wird eine Monitoringstelle eingerichtet. Diese Monitoringstelle soll die Umsetzung in Deutschland begleiten und kontrollieren. Dadurch beginnen die ersten Bundesländer Gesetzesnovellen für mehr inklusive Bildung auf dem Weg zu bringen.
Im Jahr 2011 verabschiedet Deutschland einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Im selben Jahr legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Es ist der erste Bericht über die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. Anschließend werden den Vereinten Nationen verschieden Parallelberichte vorgelegt. Im Jahr 2013 erstellt ihn die BRK-Allianz (welche ein breites Bündnis von Organisationen der Zivilgesellschaft ist) und die Monitoringstelle reicht ihn im Jahr 2015 ein. Der UN-Fachausschuss veröffentlicht im Jahr 2015 die Ergebnisse seiner ersten Staatsprüfung Deutschlands. Unter anderem werden Probleme in den Bereichen Bildung, Barrierefreiheit und Arbeitsmarkt genannt.
Nach langem Ringen tritt im Jahr 2016 das Bundesteilhabegesetz in Kraft. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft im Sinne der UN-BRK zu verbessern. Leider geht die Reform nicht weit genug.
In diesem Jahr, 2019, muss Deutschland in einer erneuten Staatenprüfung dem Fachausschuss der Vereinten Nationen seinen zweiten Staatenbericht vorlegen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat einen umfassenden Bericht zum Stand der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland veröffentlicht.
Schon im Jahr 2009 wurde bestimmt, dass Menschen mit Beeinträchtigungen ein Recht auf dem vollen Genuss von Menschenrechte und die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft haben sollen. Und das auf unbestimmte Zeit.
Der erste Bericht vom Fachausschuss fiel mit wenig Lob und viel Kritik aus. Als positiv wurde empfunden:
Bemängelt hat der Fachausschuss unter anderem:
„Insgesamt könnte man die Entwicklung von Deutschland beim Thema UN-BRK etwas positiv betrachten, ABER es ist noch ein langer Weg“, so die Vorsitzende Cristina Lange.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im März 2019 einen umfassenden Bericht zum Stand der Umsetzung der UN-BRK veröffentlicht. Es folgen die wichtigsten Punkte dieses Berichts:
Heute, nach der ersten Umsetzungsdekade der UN-Behindertenkonvention hat Deutschland sich positiv verändert. Der Bericht erkennt, dass
Aber:
Die UN-BRK hat in der ersten Dekade ihrer Umsetzung wichtige Entwicklungen angestoßen. Zentrale Aufgabe bleibt, die soziale Ausgrenzung und die Segregation von Menschen mit Behinderungen, zu überwinden. Wirkliche Inklusion ist nur dann erreicht, wenn jeder Mensch von Anfang an und unabhängig von Grad und Schwere einer Beeinträchtigung gleichberechtigt Teil der Gesellschaft sein kann.