„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ - Art. 3(2) Grundgesetz
Ohne die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert (22.09.1896 – 09.06.1986) stünde dieser Satz nicht im Grundgesetz.
Die meisten Verfassungsväter wollten Frauen zwar wieder wie in der Weimarer Verfassung grundsätzlich die gleichen politischen Rechte wie Männern gewähren, mehr aber auch nicht. Elisabeth Selbert hingegen forderte, man müsse endlich über Weimar hinausgehen und Frauen Gleichberechtigung auf allen Gebieten zugestehen - für die konservative Mehrheit im Parlamentarischen Rat völlig unvorstellbar.
Der heftige Widerstand überraschte Elisabeth Selbert. Sie verstand sich selbst nicht als Feministin, die eine geradezu revolutionäre Forderung erhob, für sie war Gleichstellung ein selbstverständliches Recht. “Ich wollte die Gleichstellung als imperativen Auftrag an den Gesetzgeber verstanden wissen. Ich hatte nicht geglaubt, dass 1948/1949 noch über die Gleichberechtigung überhaupt diskutiert werden müsste und ganz erheblicher Widerstand zu überwinden war!“
Elisabeth Selbert allein konnte diesen Widerstand nicht überwinden, aber gemeinsam mit vielen anderen, die ihre Forderung unterstützten, setzte sie den Verfassungsauftrag „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ durch.
Gleichberechtigung haben wir inzwischen weitgehend erreicht, von Gleichstellung sind wir aber noch weit entfernt. Auch im 21. Jahrhundert werden Frauen noch benachteiligt, nur weil sie Frauen sind.
Es reicht. Wir wollen Gleichberechtigung. Jetzt.
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