Antrag im Landtag mit großer Mehrheit beschlossen
Alle ehrenamtlichen Rettungskräfte in Bayern haben künftig bei Einsätzen dieselben Rechte. Dabei geht es um den Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, die Fortzahlung des Gehalts und die Erstattung von einsatzbedingten Kosten.
Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat sich mit ihrem entsprechenden Antrag heute gegen den ursprünglichen Widerstand der CSU durchgesetzt. Darüber informiert die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner.
„Eigentlich ist die Rettungshelfergleichstellung aus unserer Sicht eine Selbstver-ständlichkeit und längst überfällig“, betont Fehlner. „Aber die CSU-Fraktion im Landtag hat unsere Forderung über ein Jahr lang blockiert. Sie wollte die Ansprüche der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von der jeweiligen Haushaltslage abhängig machen. Erst jetzt schließt sie sich unserer Initiative an.“
Bislang lautet die gesetzliche Regelung, dass Rettungskräfte nur dann Ansprüche haben, wenn sie direkt von der Leitstelle angefordert wurden. In Zukunft werden alle Helfer (z.B. Rotes Kreuz, THW, Malteser etc.) im Einsatz wie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren behandelt. Die Landtagsabgeordnete freut sich über diesen Erfolg der SPD für die Rettungshelfer: „Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben. Die Retter leisten einen so wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, dass sie unsere uneingeschränkte Unterstützung verdienen.“
Dem beschlossenen Antrag zufolge muss nun die Staatsregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Helfergleichstellung umsetzt. „Ich erwarte, dass dies schnellstmöglich geschieht. Die Rettungskräfte in Bayern haben ein Anrecht auf eine gerechte Behandlung“, so Fehlner.