Martina Fehlner informiert: Kommunen am Bayerischen Untermain erhalten staatliche Hochbaumittel

19. April 2016

Gute Nachrichten hat die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner für einen Reihe von Kommunen in der Region, die eine staatliche Förderung für ihre Hochbaumaßnahmen erhalten werden. Die Bewilligungen wurden heute bekannt gegeben. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG), mit denen der kommunale Hochbau gefördert wird.

Im Einzelnen werden Baumaßnahmen in folgenden Gemeinden und Landkreisen gefördert:

Stadt- und Landkreis Aschaffenburg:

Alzenau:

  • Erweiterung und Umbau der Kindertageseinrichtung im Stadtteil Kälberau - 55.000 €
  • Hortneubau in der Schulstraße im Stadtteil Michelbach - 320.000 €
  • Neubau eines Horts im Stadtteil Hörstein - 34.000 €

Bessenbach: Generalsanierung der Grundschule - 140.000 €

Heimbuchenthal: Baukostenzuschuss zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Johannes - 50.000 €

Hösbach:

  • Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule mit Neubau von Freisportanlagen - 700.000 €
  • Neubau eines Kinderhorts an der Grundschule - 100.000 €

Karlstein:

  • Generalsanierung der Kindertageseinrichtung "Regenbogenland" im Ortsteil Dettingen -55.000 €
  • Generalsanierung der Turnhalle der Grundschule im Ortsteil Dettingen - 50.000 €
  • Neubau eines Horts in der Feldstraße - 100.000 €

Mömbris:

  • Baukostenzuschuss zur Generalsanierung der Kindertageseinrichtung St. Cyriakus - 89.000 €
  • Generalsanierung der Sporthalle der Mittelschule, Ortsteil Schimborn - 650.000 €

Sailauf:

  • Baukostenzuschuss zur Generalsanierung der Kindertageseinrichtung - 113.000 €
  • Umbau der ehemaligen Lehrerwohnung der Grundschule zur Schaffung von Räumen für die Mittagsbetreuung - 18.000 €

Schöllkrippen: Generalsanierung der Mittelschule Schöllkrippen mit Schaffung von Räumen für die Ganztagsbetreuung - 300.000 €

Weibersbrunn: Generalsanierung der Sporthalle für die Grundschule - 50.000 €

Aschaffenburg:

  • Baukostenzuschuss zum Ersatzneubau der Kindertages-einrichtung Marienkindergarten im Stadtteil Schweinheim - 25.000 €
  • Baukostenzuschuss zum Erwerb von Teileigentum zur Einrichtung einer Kindertageseinrichtung am Anwesen Würzburger Str. 67/Beckerstr. 6 - 436.000 €
  • Erweiterung des Kronberg-Gymnasiums - 222.000 €
  • Erweiterung und Umbau der Strietwald-Grundschule - 230.000 €

Goldbach: Neubau der Krippe im Ortsteil Unterafferbach - 60.000 €

Großostheim:

  • Umbaumaßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes an der Grundschule Großostheim-Ringheim - 200.000 €
  • Umbaumaßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes an der Grundschule im Ortsteil Pflaumheim - 20.000 €
  • Umbaumaßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes an der Grundschule in der Mühlstraße - 20.000 €

Haibach: Baukostenzuschuss zum Umbau der Kindertageseinrichtung St. Johannes im Ortsteil Grünmorsbach - 48.000 €

Johannesberg: Baukostenzuschuss zum Neubau einer Kinderkrippe - 23.000 €

Stadt- und Landkreis Miltenberg:

Amorbach:

  • Generalsanierung und Neubau von Freisportanlagen für die Grund- und Mittelschule sowie das Gymnasium und Umbau der Außenanlagen des Gymnasiums - 520.000 €
  • Umbau der Kindertageseinrichtung - 29.000 €

Elsenfeld: Erweiterung der Kindertageseinrichtung "Abenteuerland" - 18.000 €

Erlenbach: Ersatzneubau der Barbarossa-Mittelschule, Generalsanierung der Dreifachsporthalle und Ersatzneubau der Freisportanlagen (ÖPP-Projekt) - 1.000.000€

Großwallstadt:

  • Erweiterung der Kardinal-Döpfner-Mittelschule und Schaffung von Ganztagsräumen - 80.000 €
  • Neubau der Kinderkrippe Kirchgasse - 20.000 €

Kleinwallstadt: Generalsanierung und Erweiterung der Josef-Anton-Rohe-Schule in Kleinwallstadt - 27.000 €

Klingenberg: Ersatzneubau und Generalsanierung der Grundschule im Stadtteil Trennfurt - 224.000 €

Landkreis Miltenberg:

  • Generalsanierung, Umbau und Erweiterung des Hermann-Staudinger-Gymnasiums in Erlenbach - 2.000.000 €
  • Generalsanierung des Johannes-Butzbach-Gymnasiums in Miltenberg - 1.100.000 €
  • Umbau der Staatlichen Berufsschule Miltenberg-Obernburg, Standort Miltenberg, zum Kompetenzzentrum für Körperpflege/Friseure - 125.000 €
  • Umbau, Erweiterung und Generalsanierung der Main-Limes-Realschule in Obernburg - 100.000 €

Mömlingen:

  • Generalsanierung der Grundschule mit Sporthalle und Freisportanlagen - 200.000 €
  • Generalsanierung und Umbau der Kindertageseinrichtung "Sonnenschein" - 150.000 €
    Umbau der Hans-Memling-Schule zur Errichtung eines Horts - 50.000 €

Sulzbach:

  • Umbau (Brandschutzmaßnahmen) der Kindertageseinrichtung "Pusteblume" im Ortsteil Soden - 30.000 €
  • Umbau des ehemaligen Rathauses im Ortsteil Soden zum Hort - 80.000 €
  • Umbaumaßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes in der Grund- und Mittelschule - 100.000 €

Wörth: Generalsanierung der Grund- und Mittelschule - 70.000 €

Martina Fehlner hält diese staatlichen Zuschüsse für unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen und verweist darauf, dass sich die SPD-Landtagsfraktion darüber hinaus in den vergangenen Jahren immer wieder für die Erhöhung der investiven Mittel eingesetzt hat.

Angesichts des gewaltigen Investitionsstaus in vielen bayerischen Kommunen, sollte nach Auffassung der Landtagsabgeordneten den Gemeinden und Landkreisen deshalb mit einem umfassenden Strukturförderprogramm unter die Arme gegriffen werden. Insgesamt müssen die Instrumente des kommunalen Finanzausgleichs sowie der regionalen und der strukturellen Wirtschaftsförderung zu einem Instrumentenmix gebündelt und die Mittel aufgestockt und zielsicher eingesetzt werden.

Schließlich müssen viele Kommunen, so Fehlner, ihre finanzielle Handlungsfähigkeit erst wieder zurück gewinnen, um die Aufgaben zur Gestaltung der örtlichen Angelegenheiten aktiv und nachhaltig wahrnehmen können. Vielerorts gibt es dringenden Handlungsbedarf beispielsweise bei der Schulhaussanierung, der Sanierung kommunaler Bäder und Sportstätten und bei der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude.

Empfänger der heute bekannt gegebenen staatlicher Zuweisungen nach Art. 10 FAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt. Förderfähig im Rahmen des Art. 10 FAG sind Schulen (einschließlich schulischer Sportanlagen), Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte und Häuser für Kinder), sowie sonstige öffentliche Einrichtungen (kommunale Theater- und Konzertsaalbauten). Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.