Gute Nachrichten hat die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner für einen Reihe von Kommunen in der Region, die eine staatliche Förderung für ihre Hochbaumaßnahmen erhalten werden. Die Bewilligungen wurden heute bekannt gegeben. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG), mit denen der kommunale Hochbau gefördert wird.
Im Einzelnen werden Baumaßnahmen in folgenden Gemeinden und Landkreisen gefördert:
Stadt- und Landkreis Aschaffenburg:
Alzenau:
Bessenbach: Generalsanierung der Grundschule - 140.000 €
Heimbuchenthal: Baukostenzuschuss zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Johannes - 50.000 €
Hösbach:
Karlstein:
Mömbris:
Sailauf:
Schöllkrippen: Generalsanierung der Mittelschule Schöllkrippen mit Schaffung von Räumen für die Ganztagsbetreuung - 300.000 €
Weibersbrunn: Generalsanierung der Sporthalle für die Grundschule - 50.000 €
Aschaffenburg:
Goldbach: Neubau der Krippe im Ortsteil Unterafferbach - 60.000 €
Großostheim:
Haibach: Baukostenzuschuss zum Umbau der Kindertageseinrichtung St. Johannes im Ortsteil Grünmorsbach - 48.000 €
Johannesberg: Baukostenzuschuss zum Neubau einer Kinderkrippe - 23.000 €
Stadt- und Landkreis Miltenberg:
Amorbach:
Elsenfeld: Erweiterung der Kindertageseinrichtung "Abenteuerland" - 18.000 €
Erlenbach: Ersatzneubau der Barbarossa-Mittelschule, Generalsanierung der Dreifachsporthalle und Ersatzneubau der Freisportanlagen (ÖPP-Projekt) - 1.000.000€
Großwallstadt:
Kleinwallstadt: Generalsanierung und Erweiterung der Josef-Anton-Rohe-Schule in Kleinwallstadt - 27.000 €
Klingenberg: Ersatzneubau und Generalsanierung der Grundschule im Stadtteil Trennfurt - 224.000 €
Landkreis Miltenberg:
Mömlingen:
Sulzbach:
Wörth: Generalsanierung der Grund- und Mittelschule - 70.000 €
Martina Fehlner hält diese staatlichen Zuschüsse für unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen und verweist darauf, dass sich die SPD-Landtagsfraktion darüber hinaus in den vergangenen Jahren immer wieder für die Erhöhung der investiven Mittel eingesetzt hat.
Angesichts des gewaltigen Investitionsstaus in vielen bayerischen Kommunen, sollte nach Auffassung der Landtagsabgeordneten den Gemeinden und Landkreisen deshalb mit einem umfassenden Strukturförderprogramm unter die Arme gegriffen werden. Insgesamt müssen die Instrumente des kommunalen Finanzausgleichs sowie der regionalen und der strukturellen Wirtschaftsförderung zu einem Instrumentenmix gebündelt und die Mittel aufgestockt und zielsicher eingesetzt werden.
Schließlich müssen viele Kommunen, so Fehlner, ihre finanzielle Handlungsfähigkeit erst wieder zurück gewinnen, um die Aufgaben zur Gestaltung der örtlichen Angelegenheiten aktiv und nachhaltig wahrnehmen können. Vielerorts gibt es dringenden Handlungsbedarf beispielsweise bei der Schulhaussanierung, der Sanierung kommunaler Bäder und Sportstätten und bei der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude.
Empfänger der heute bekannt gegebenen staatlicher Zuweisungen nach Art. 10 FAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt. Förderfähig im Rahmen des Art. 10 FAG sind Schulen (einschließlich schulischer Sportanlagen), Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte und Häuser für Kinder), sowie sonstige öffentliche Einrichtungen (kommunale Theater- und Konzertsaalbauten). Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.