Nach den heute dem Bayerischen Landtag bekannt gegebenen Zahlen erhalten auch die Städte Amorbach und Stadtprozelten sowie die Gemeinden Altenbuch und Eichenbühl (alle Lkr. Miltenberg) sogenannte Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen noch für das laufende Jahr. Es handelt sich hierbei um staatliche Mittel im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern.
Im Einzelnen erhalten folgende Städte und Gemeinden Bedarfszuweisun-gen/Stabilisierungshilfen in folgender Höhe: die Gemeinde Altenbuch 250.000 Euro, die Stadt Amorbach 1 Mio. Euro, die Gemeinde Eichenbühl 530.000 Euro sowie die Stadt Stadtprozelten 200.000 Euro. Unterfrankenweit fließen 8,89 Mio. Euro in die Städte und Gemeinden.
Die Bedarfszuweisungen sind dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden im Einzelfall Rechnung zu tragen. Sie können auch zum Ausgleich von Härten gewährt werden, die sich bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen ergeben. Außerdem soll der besonderen Ausgabenbelastung der strukturschwachen Landkreise durch die Gewährung von Bedarfszuweisungen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sind Stabilisierungshilfen für struktur-schwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders betroffene, konsoli-dierungswillige Kommunen vorgesehen.
Die SPD-Landtagsfraktion tritt darüber hinaus dafür ein, dass zusätzlich zu den Be-darfszuweisungen/Stabilisierungshilfen auch ein kommunaler Entschuldungsfonds in Bayern gebildet wird, in den jährlich Mittel von 100 Millionen Euro fließen sollen. Aktuell wird in dieser Woche im Haushaltsausschuss des Landtags erneut über die SPD-Initiative beraten und abgestimmt.
Bislang wurde der kommunale Entschuldungsfonds, den es in einer Reihe anderer Länder bereits gibt, von der CSU immer abgelehnt, obwohl ein großer Bedarf besteht. Defizite in der Regional- und Strukturpolitik aber auch beim kommunalen Fi-nanzausgleich haben in Bayern dazu geführt, dass gerade im ländlichen Raum viele finanzschwache und ohne eigenes Fehlverhalten hoch verschuldete Gemeinden aus eigener Kraft weder die erforderlichen Investitionen in Infrastruktur und Daseinsvor-sorge noch die Konsolidierung ihrer Haushalte leisten können. „Deshalb ist hier eine angemessene Hilfe durch den Freistaat geboten“, so die Landtagsabgeordnete Fehlner.