SPD erreicht Entlastung privater Grundstücksbesitzer von Zwangsabgaben

29. Januar 2016

Ausschuss für kommunale Fragen folgt Initiative zum Straßenbaubeitragsrecht

Die SPD-Landtagsfraktion hat einen wichtigen Erfolg für private Haus- und Grundbesitzer errungen, die dadurch fortan von teilweise horrenden Zwangsabgaben bei Straßenausbauten verschont bleiben.

Klaus Adelt, der Sprecher für kommunale Daseinsvorsorge der SPD-Landtagsfraktion, zeigt sich hocherfreut über den parteiübergreifenden Konsens für eine Reform des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAB), das in dieser Woche Thema im Ausschuss für kommunale Fragen war. Konkret geht es um das so genannte Straßenbaubeitragsrecht. Straßenausbaubeiträge treffen fast jeden Grundstücksbesitzer über kurz oder lang. Sie werden fällig, wenn eine Straße grunderneuert wird.

Zwar haben alle vier Fraktionen eigene Gesetzesentwürfe eingereicht, am Ende wird es aber zu einer gerechteren Kostenverteilung für die Bürgerinnen und Bürger kommen, so wie es die SPD-Landtagsfraktion seit dem Sommer forderte. "Bereits am 16. Juli 2015 haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Betroffenen zu entlasten. Die anderen Fraktionen im Landtag haben diesen Entwurf nun mehr oder weniger detailgetreu übernommen und sind mit eigenen Gesetzentwürfen nachgezogen", betont Adelt die Urheberschaft der SPD.

Der SPD-Gesetzentwurf sieht vor, dass als Alternative zu den bisher einmalig erho-benen, in einzelnen Fällen sehr hohen Straßenausbaubeiträgen, sogenannte wiederkehrende Beiträge eingeführt werden. Das bedeutet, dass die für den Straßenausbau anfallenden Kosten jährlich auf alle Anlieger in der Gemeinde bzw. ihren Ortsteilen umgelegt werden. Auch die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner zeigt sich erfreut über den Erfolg: „Dadurch können die Lasten für den einzelnen Beitragsschuldner um ein Vielfaches reduziert und damit sozialverträglich gestaltet werden.“

Die Bürger sollen zudem rechtzeitig über Art, Umfang und Kosten der geplanten Maßnahme informiert werden. „Frühzeitige Informationen schaffen Akzeptanz und ermöglichen es den Betroffenen, sich auf die Beitragszahlungen rechtzeitig einzustellen“, unterstreicht Fehlner. Außerdem sollen künftig Eigenleistungen der Gemeinde, die sie anstelle beauftragter Unternehmen oder Planungsbüros mit eigenen Kräften erbringen sowie kommunale Sachleistungen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Dafür seien auch Pauschalen denkbar, die sich für die Beitragsschuldner kostensenkend auswirken würden.

Fehlner hatte auch Anwohner der Glattbacher Jahnstraße unterstützt, die in einer Petition an den Bayerischen Landtag Einwände gegen die aktuelle Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde hervorbringen.

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