SOLIDARISCHE TARIFPOLITIK STÄRKEN

06. März 2015

Zum Gesetzesentwurfs zur Regelung der Tarifeinheit erklärt der zuständige Berichterstatter der AG Arbeit und Soziales, Gemündener Bundestagsabgeordnete und unterfränkische SPD-Bezirksvorsitzende Bernd Rützel:

„Tarifautonomie und eine gute Solidarpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub.

Der vorliegende Gesetzesentwurf sichert die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie, indem er das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankert. Er festigt gleichzeitig ihr Prinzip, weil er zahlreiche Möglichkeiten schafft, wie zwei Gewerkschaften eine Tarifkollision im Betrieb aus eigener Kraft aufheben können. Gelingt dies nicht, gilt im Falle einer Tarifkollision der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. Das ist gerecht, weil damit diejenigen Tarifkräfte gestärkt werden, die die Verhandlungen im Sinne des gesamten Betriebes führen. Die Interessen der Minderheitsgewerkschaften schützen wir mit Verfahrensregeln und Anhörungsrechten.

Entscheidend ist für mich dabei, dass das Streikrecht unangetastet bleibt. Ich will hier ausdrücklich betonen, dass wir die Koalitionsfreiheit des Art. 9 GG und damit das Streikrecht gesetzlich nicht antasten werden. Es gilt lediglich wie schon bisher: Ein Arbeitskampf muss verhältnismäßig bleiben.

Gemeinsam mit der in der vergangenen Woche eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Tarifautonomie und der Tarifpartnerschaft!“

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