Kulturfonds - Antragsschluss am 1. November

20. Oktober 2016

Kulturschaffende können Geld vom Freistaat bekommen. Der „Kulturfonds Bayern“ unterstützt seit 1996 Investitionen und Projekte aus dem Kunstbereich, die von überörtlicher Bedeutung sind. Die Aschaffenburger Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, weist darauf hin, dass die Anträge bis zum 1. November 2016 für das Jahr 2017 bei der Regierung von Unterfranken in Würzburg eingereicht werden müssen.

Die Formulare sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unter folgendem Link zu finden https://www.km.bayern.de/kulturfonds.

Gefördert werden Projekte nichtstaatlicher Träger, wie Museen, Theater, zeitgenössische Kunst, Laienmusik, Heimatpflege, Literatur etc., in der Regel aber keine laufenden Kosten. Die Förderung ist auf maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt. Martina Fehlner empfiehlt Künstlerinnen und Künstlern aus der Region, sich in jedem Fall um eine finanzielle Unterstützung aus dem Kulturfonds für interessante Projekte zu bewerben.

Die regionale Vielfalt der bayerischen Kulturlandschaft soll mit diesem Förderprogramm gestärkt werden. „Leider werden nur solche Maßnahmen gefördert, die über 10.000 Euro liegen, somit haben kleine Projekte kaum eine Chance“, bedauert Fehlner. Die SPD-Landtagsfraktion hatte im Landtag beantragt, nach 20 Jahren dieses wichtige Kultur-Förderinstrument zu überprüfen und den Bedürfnissen heutiger Kunstschaffender anzupassen. Die Absenkung der Mindestkosten auf 5000 Euro war dabei nur ein Antragspunkt, um auch mehr kleinere Projekte fördern zu können. Aus dem Förderkatalog sollten außerdem Renovierungs- und Umbaumaßnahmen für Klöster und Kirchenbauten und Denkmalschutz-Projekte herausfallen. Diese sollten künftig aus anderen Töpfen des Staatshaushaltes finanziert werden, damit für die Künstlerinnen und Künstler mehr Geld zur Verfügung steht. Den Antrag zur Reform des Kulturfonds lehnte die CSU allerdings bislang ab.

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