Kerstin Westphal, MdEP, zum heutigen Urteil des BVerfG zur Drei-Prozent-Klausel des Europawahlgesetzes
"Gefangen im Korsett des Grundgesetzes und bewogen durch das falsche Urteil zur Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl zwei Jahre zuvor, hat das Bundesverfassungsgericht heute den Anti-Europäern Tür und Tor geöffnet", kritisiert Kerstin Westphal, Spitzenkandidatin der bayrischen SPD zur Europawahl und Mitglied des Europäischen Parlaments das heute verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Drei-Prozent-Hürde.
"Sperrklauseln, wie die 3% Hürde fürs Europaparlament oder die 5% Klausel für die Wahlen zum Deutschen Bundestag, dienen dazu, die Funktionsfähigkeit der Parlamente zu garantieren", erläutert Kerstin Westphal. "Wir Deutschen kennen aus der Zeit der Weimarer Republik die Zustände, wenn Kleinstgruppierungen und Einzelpersonen anstatt großer Fraktionen die Geschäfts-, Tagesordnungen und Beschlussfassungen im Parlament dominieren - dann werden klare Entscheidungen verschwinden und die Parlamentsarbeit in einem Sumpf aus Einzelinteressen versinken", macht Kerstin Westphal klar und befürchtet, dass "wirkliche Volksvertretung dann nicht mehr möglich sein wird."
Sie kann sich die Entscheidung des BVerfG nur damit erklären, dass es vollkommen ignoriert, dass das Europäische Parlament eine echte demokratisch gewählte Volksvertretung ist. "Diese Ignoranz ist geeignet, das europäische Projekt zu diskreditieren und die einzige echte demokratische Institution der Europäischen Union zum Stillstand zu bringen", so Kerstin Westphal weiter.
Sie warnt zudem: "Schon jetzt gibt es im Europäischen Parlament rund 100 von 766 gewählten Abgeordneten, die als Anti-Europäer und Rechtspopulisten versuchen die europäische Volksvertretung zu sabotieren und zu demontieren. Nach dem Wegfall der Sperrklausel werden es noch einige mehr sein". Daher ruft Kerstin Westphal alle Demokratinnen und Demokraten auf, am 25. Mai wählen zu gehen. „Jetzt müssen es die Bürgerinnen und Bürger richten!“